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LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Rheinbach, 12.10.2022 - 26 C 72/21
- LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16
Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines …
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22
Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, der Rückwärtsfahrende zum Kollisionszeitpunkt selbst also noch nicht stand, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende der dargestellten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat (BGH, Urteil vom 11.10.2016 - VI ZR 66/16).Vielmehr können - wie das Amtsgericht zutreffend ausführt - die Betriebsgefahr und weitere sie erhöhende Umstände im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 11.10.2016 - VI ZR 66/16).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22
Gelingt es dem Fahrer, beim Rückwärtsfahren vor einer Kollision zum Stehen zu kommen, hat er grundsätzlich seiner Verpflichtung zum jederzeitigen Anhalten genügt, so dass für den Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden kein Raum bleibt (BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 6/15). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22
Dies erfordert ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i.S. von § 276 BGB hinaus und damit das Verhalten eines Idealfahrers (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 18.01.2005 - VI ZR 115/04). - LG Bad Kreuznach, 25.07.2007 - 1 S 29/07
Haftungsverteilung bei Kollision zwei rückwärts aus Parkboxen herausfahrender …
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22
Wer in einem haltenden Fahrzeug bemerkt, dass er ein rangierendes Fahrzeug gefährdet und dieses ihn, aber kein Warnzeichen gibt, macht sich in der Regel mitschuldig (LG Bad Kreuznach, Urteil vom 25.07.2007 - 1 S 29/07). - BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80
Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2023 - 5 S 93/22
Insbesondere ist ein unabwendbares Ereignis zu verneinen, wenn ein besonders umsichtiger Fahrer die Gefahr noch abgewandt oder jedenfalls einen weniger schweren Unfall verursacht hätte (BGH, Urteil vom 09.02.1982 - VI ZR 59/80).